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Namens- und Personenstandsänderung

Brauche ich eine Therapie?

Ähm, nein. Ich weiß, wo ich hin will. Diese Erkenntnis war jedoch nicht von Anfang an da und in meinem Geist herrschte die Vorstellung, ich bräuchte einen Therapieplatz bei einem der einschlägig bekannten Psychotherapeuten. Also klapperte ich die ganze Palette im Münchener Raum ab. Das Ergebnis: Niedergeschlagenheit. Niemand hatte einen Platz für mich. "Rufen sie in 6 Monaten wieder an, dann können wir nochmal schauen" oder "Nein, da kann ich nicht helfen. Es gibt keinen Platz in absehbarer Zeit". Tja. Und jetzt?

Glücklicherweise wurde zwischen mir und einer inzwischen sehr guten Freundin über unser gemeinsames Haarentfernungsinstitut eine Verbindung hergestellt. Sie ist in ihrer Transition etwa ein knappes Jahr vor mir und hat natürlich auch so ihre Erfahrungen gemacht. Wir plauderten schon beim ersten Telefonat über eine Stunde und sie stellte in diesem Zusammenhang die entscheidende Frage: "Glaubst du, dass du eine Therapie brauchst? Du hörst dich nicht so an, als wüsstest du nicht, was du willst."  BLING...

Natürlich brauche ich keine Therapie. Ich habe die beste Therapeutin, die ich mir wünschen kann, zu Hause sitzen.

Sie empfahl, nicht nach einem Therapieplatz zu fragen, sondern lediglich nach einem Gutachten gemäß dem in Deutschland gültigen -blödes Wort- Transsexuellengesetz.

Ab da war es einfach. Eine Woche später saß ich -sie möge mir verzeihen- bei einer etwas schrägen, aber sehr netten Psychotherapeutin mit sehr viel Erfahrung auf diesem speziellen Gebiet. In kürzester Zeit waren alle formal notwendigen Schritte eingeleitet, inklusive eines zweiten Gutachtens und dem Antrag beim Amtsgericht.

Auf Post vom Gericht wartend (mit so etwas habe ich Erfahrung) ging ich brav zu den mit den beiden Gutachtern vereinbarten Terminen. Die Antwort des Gerichtes kam überraschend schnell. Das Verfahren wurde nach Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses von 1200,-€ eingeleitet. Nachdem die beiden Gutachten bei Gericht eingegangen waren, dauerte es nur wenige Wochen, bis ich die Vorladung im Briefkasten hatte. Es folgte ein sehr nettes 4-Augen-Gespräch mit einem Richter vom Amtsgericht. Eine Viertelstunde später haute er den Stempel aufs Papier. Fertig. Den Beschluss mit dem Datum, ab wann die Namens- und Personenstandsänderung rechtskräftig ist, erhielt ich etwa eine Woche später. Die Dauer des gesamten Vorganges: Rund 7 Monate.

Es folgte die Änderung von Personalausweis und Führerschein. Ein Standardverfahren auf den zuständigen Meldeämtern.

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