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  • Milla

Das eigene Geschlecht. Ein Menschenrecht.


Das eigene Geschlecht ist ein Menschenrecht.

Zitat aus "Der Stuttgarter Erklärung von 2015": " Weltweit zeichnet sich ein menschenrechtlicher Trend ab, Menschen mit so genannten „geschlechtlichen Normabweichungen”, wie transsexuelle und intersexuelle Menschen, in ihrem eigentlichen Geschlecht, das vom standesamtlich eingetragenen abweichen kann, auch rechtlich anzuerkennen. Dänemark folgte als erstes Land in Europa dem Vorbild Argentiniens, die rechtliche Anerkennung nicht mehr von medizinischen Bedingungen abhängig zu machen. Auch das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hatte 2011 Teile des “Transsexuellengesetzes” als nicht verfassungskonform erachtet, in denen körperliche Voraussetzungen für die Änderung des Personenstandes vorgeschrieben wurden."

Von dieser Anpassung des -schlimmes Wort- Transsexuellengesetztes durch das Bundesverfassunggericht profitierte auch ich bei meiner Namens- und Personenstandsänderung.

Den gesamten Wortlaut der Stuttgarter Erklärung gibt es hier:

Wer möchte, kann diese Liste "unterzeichnen". Insbesondere die Schlusserklärung sollten sich alle die zu Herzen nehmen, die heute in extrem unangebrachter Art und Weise über Menschen urteilen, die eben nicht in eine der gelebten Schubladen passen.

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